Eine Ortskundeprüfung ist für die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung seit dem 2. August 2021 nicht mehr erforderlich! Daher haben wir unsere Ausbildungskurse eingestellt.

Details zur nun erforderlichen Fachkundeprüfung sind leider noch nicht bekannt. Wir informieren Sie an dieser Stelle schnellst möglich.

Aktuell reicht es allerdings aus, bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu stellen. Sofern diese erteilt wird, ist diese maximal fünf Jahre gültig und wird unter der Voraussetzung erteilt, dass die Fachkundeprüfung spätestens bei der Verlängerung der Fahrerlaubnis nachgereicht wird.

Alle Unterlagen (auch die Bescheinigungen über die ärztliche Untersuchung und ein ausreichendes Sehvermögen) müssen bereits im Rahmen des Antragsverfahrens eingereicht werden. Das Führungszeugnis wird vom Bürgeramt eingeholt.